Der Tracking-Dienst des Internet-Konzerns zeichnet IP-Adressen auf. Die Justiz entschied bereits in zwei Instanzen, dass diese Informationen datenschutzrechtlich nicht gespeichert werden dürfen. Google Analytics-User stehen nun vor einem Dilemma. Denn nicht Google haftet dafür, sondern die Seitenbetreiber. Aber - wie so oft - eine eindeutige Regelung und Rechtsprechung gibt es (noch) nicht.
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